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Kaufnebenkosten

since 1988
Konzessionierte Immobilienkanzlei und Bauträger
Maschl 101
Büroadresse: Pöllnstraße 2/9
A-5600 St.Johann /Pg.
Tel. +43 / (0)6412 / 20300 Fax: +43 / (0)6412 / 2030020
info@gut-wohnen.at
Nebenkostenübersicht für den Kauf einer Liegenschaft:

1.) 3,5 % Grunderwerbsteuer des vereinbarten Verkaufspreises.

2.) 1% Grundbucheintragungsgebühr des vereinbarten Verkaufspreises.

3.) ca1,5%- 2,5% Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.

4.) 3% Vermittlungsprovision Kauf, zzgl. 20% Ust, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten Wert bis Euro 36.336,- (Ats 500.000,-) je 4 % 6.) Evtl. Finanzierungskosten.

 
Nebenkostenübersicht Miete bzw. Mietvertrag:
1.) Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit Euro 13,10.

2.) Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters.

3.) Vermittlungsprovision Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art (alle Angaben zuzügl. 20% Mwst) Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / oder mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse von Vermieter und Mieter und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter Vertragsdauer: Befristung 2-3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter 2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter Verlängerung mehr als 3 Jahre / oder unbestimmte Zeit 1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter Vertragsdauer: weniger als 2 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter 1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter Verlängerung auf höchstens 3 Jahre 1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter Verlängerung mehr als 3 Jahre / oder unbestimmte Zeit 2 Bruttomonatsmietzinse Ergänzung vom Mieter.

4.) Vermittlungsprovision Untermietverträge über einzelne Wohnräume 1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter.

5.) Vermittlungsprovision Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / mindestens 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter Vertragsdauer: weniger als 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter 1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. Gemäß § 24 Maklerverordnung ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
Nebenkosteninformation für Kauf - und Mietverträge Auszug aus dem Informationsblatt der Immobilienmaklerverordnung (IMV 1996) Bundesgesetzblatt Nr.98/1996 vom 28.6.1996